MRX-Vision Werbeagentur Wien
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen MRX-Vision — betrieben durch Denny Mulabdic (Maurichgasse 35/4, 1220 Wien), nachfolgend „Auftragnehmer" — und deren Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber").
Sie gelten für sämtliche Leistungen in den Bereichen Werbung, Marketing, Branding, Videoproduktion, Fotografie, Webdesign, Social Media, PR und verwandte Dienstleistungen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Auftragnehmer diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
Diese AGB gelten gegenüber Unternehmern (B2B) sowie gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 2 KSchG (B2C). Für Verbraucher gelten ergänzend die Bestimmungen des § 12.
Ein Vertrag kommt durch die schriftliche oder elektronische Auftragserteilung des Auftraggebers und die Auftragsbestätigung des Auftragnehmers zustande. Als schriftlich gilt auch die Kommunikation per E-Mail oder Messenger-Dienst.
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Ein Angebot gilt als angenommen, wenn der Auftraggeber es innerhalb der im Angebot genannten Frist (Standard: 14 Tage) schriftlich bestätigt.
Mündliche Absprachen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.
Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung. Alle Preise verstehen sich in Euro (€). Da beide Auftragnehmer als Kleinunternehmer gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG von der Umsatzsteuer befreit sind, wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
Nicht im Angebot enthaltene Leistungen — z.B. Reisekosten, Musiklizenzen, Stock-Material, Drittanbieter-Software — werden gesondert verrechnet und vorab kommuniziert. Änderungen des Leistungsumfangs nach Auftragserteilung sind schriftlich zu vereinbaren und können zu einer Anpassung von Preis und Liefertermin führen.
Bei Projektaufträgen wird eine Anzahlung von 50 % des vereinbarten Gesamtpreises bei Auftragserteilung fällig. Die verbleibenden 50 % sind mit Lieferung bzw. Abnahme der Leistung fällig. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen.
Bei Überschreitung der Zahlungsfrist gerät der Auftraggeber ohne weitere Mahnung in Verzug. Es werden Verzugszinsen in der gesetzlich vorgesehenen Höhe verrechnet: 4 % p.a. gegenüber Verbrauchern (§ 1000 ABGB); 9,2 % über dem Basiszinssatz gegenüber Unternehmern (§ 456 UGB).
Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Zahlungsverzug die laufende Leistungserbringung bis zur vollständigen Begleichung offener Beträge zu unterbrechen.
Die Anzahl inkludierter Korrekturschleifen wird im jeweiligen Angebot definiert. Korrekturen, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen, werden nach Aufwand verrechnet — zum vereinbarten Stundensatz oder, sofern nicht vereinbart, zu 90 €/Stunde.
Als Korrekturrunde gilt die gebündelte Übermittlung von Änderungswünschen zu einem definierten Projektstand. Inhaltliche Neuausrichtungen oder grundlegende Konzeptänderungen nach Beginn der Produktion gelten nicht als Korrektur und werden gesondert angeboten.
Der Auftraggeber kann vom Vertrag zurücktreten. Im Falle einer Stornierung gelten folgende Pauschalen des vereinbarten Gesamtpreises:
· Storno nach Auftragserteilung, vor Projektbeginn: 30 %
· Storno während laufender Produktion: 50 %
· Storno nach Fertigstellung oder ab 80 % Fertigstellungsgrad: 80 %
Bereits erbrachte Leistungen sowie nachweisliche Drittkosten (z.B. gebuchte Locations, Lizenzkosten, Subunternehmer) werden jedenfalls vollständig verrechnet. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten.
Retainer- und Abo-Pakete werden für eine feste Laufzeit von 3, 6 oder 12 Monaten abgeschlossen. Die Laufzeit beginnt mit dem vereinbarten Startdatum. Eine vorzeitige Kündigung ist ausgeschlossen; die vertraglich vereinbarte Laufzeit ist jedenfalls zu entrichten.
Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag nicht automatisch. Eine Weiterführung bedarf einer neuen schriftlichen Vereinbarung. Leistungsguthaben aus nicht genutzten Monaten innerhalb der Laufzeit verfallen und werden nicht rückerstattet, es sei denn, die Nichterbringung liegt nachweislich im Verantwortungsbereich des Auftragnehmers.
Alle vom Auftragnehmer erstellten Werke — Grafiken, Videos, Fotos, Texte, Websites, Konzepte etc. — unterliegen dem österreichischen Urheberrecht (UrhG). Die Nutzungsrechte gehen erst mit vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars auf den Auftraggeber über. Bis dahin verbleiben sämtliche Nutzungsrechte beim Auftragnehmer.
Dem Auftragnehmer steht es frei, erstellte Arbeiten zu eigenen Referenzzwecken (Website, Portfolio, Social Media) zu verwenden, sofern keine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung dagegen besteht. Für die Nutzung von Material Dritter (Stockfotos, Musiklizenzen etc.) ist der Auftraggeber selbst verantwortlich, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Leistungserbringung notwendigen Informationen, Materialien und Freigaben rechtzeitig und vollständig bereitzustellen. Verzögerungen durch mangelnde Mitwirkung gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers und können zu einer Verlängerung der Lieferfrist führen. Zusätzliche Aufwände durch verspätete oder unvollständige Unterlagen werden nach Aufwand verrechnet.
Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zurückzuführen sind. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Eine Haftung für den wirtschaftlichen Erfolg von Kampagnen oder Marketingmaßnahmen wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Der Auftraggeber ist selbst dafür verantwortlich, dass die erstellten Inhalte den für ihn geltenden rechtlichen Anforderungen (branchenspezifische Werbeverbote, Rechte an bereitgestelltem Material) entsprechen. Gewährleistungsansprüche sind binnen 6 Monaten ab Lieferung geltend zu machen.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem österreichischen Datenschutzgesetz (DSG 2018). Näheres regelt die Datenschutzerklärung.
Für Verbraucher im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 2 KSchG gelten ergänzend die zwingenden Schutzbestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG). Diese AGB schränken keine zwingend anwendbaren Verbraucherrechte ein.
Da es sich bei den Leistungen von MRX-Vision um individuell angepasste Dienstleistungen handelt, ist das Rücktrittsrecht bei Fernabsatzverträgen gemäß § 18 Abs. 1 Z 1 FAGG nach Beginn der Leistungserbringung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers eingeschränkt.
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts (CISG). Als Gerichtsstand wird — soweit gesetzlich zulässig — das sachlich zuständige Gericht in Wien vereinbart. Für Verbraucher gilt ergänzend § 14 KSchG (Gerichtsstandsschutz).
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
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Stand: Mai 2026